Kosten einer Kieferorthopädische Behandlung

Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und als professionell geschultes Praxisteam empfehlen wir Ihnen die Behandlung Ihrer Kinder unter den aktuell medizinisch bestmöglichen Bedingungen, auch wenn diese nicht immer kassengetragen sind.   

Nach dem Reduzieren der Leistungen für Patienten durch die Gesundheitsreformen wird von den Krankenkassen auch für Kinder nicht mehr alles bezahlt:   

2002: kompletter Wegfall der Bezahlung für einen nicht geringen Teil der Patienten

2004: weitere Kürzungen in Diagnostik und Therapie für die Patienten

Mit diesen Regelungen soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen aufkommen müssen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (§ 29 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V).

Es ist gesetzlich festgelegt, ob eine Fehlstellung im Gebiss von den Kassen bezuschusst werden darf oder nicht.

Quelle: das 80-seitige Buch “Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)“, in dem den Kieferorthopäden gesetzlich bindend erklärt wird, welche Fehlstellungen sie nicht mehr auf Kosten der Krankenkassen einreichen dürfen.

Beispiele für keine Kassenleistung

welche aber aus fachzahnärztlicher Sicht behandelt werden müssen (die Eltern müssen die gesamte Behandlung allein bezahlen):

- Lücken im sichtbaren Frontzahngebiet

- schwer zu reinigende Engstände bis 3mm

- Stufe im sichtbaren Frontzahngebiet bis 6 mm

Nur noch die Grundbehandlung von noch schlimmeren Fehlstellungen wird von den Krankenkassen innerhalb des Wirtschaftlichkeitsgebotes bezuschusst!

 

Trotzdem muss niemand auf gerade Zähne und ein schönes Lächeln verzichten! Wir beraten Sie gern!